Bienen und Hummeln aus der EU
Die Einfuhrbedingungen gelten für die Europäischen Honigbienen (Apis mellifera) und Hummeln (Bombus spp.).
Die Tiere werden nach der Einfuhr gemäss Weisungen des Kantonstierarztes einer amtstierärztlichen Überwachung unterstellt. Die geplante Einfuhr ist dem zuständigen kantonalen Veterinäramt 10 Tage vorher und das Eintreffen der Tiere spätestens 24 Stunden nach der Ankunft zu melden.
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